In Kürze nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, die Förderung von Kultur­projekten aus dem Bürgerfonds auf. Es können ab sofort Antrags­formulare ausgefüllt und beim Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) eingereicht werden.

Anträge können ab sofort per E-Mail oder postalisch beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden. Bitte achten Sie dabei zwingend auf die Verwendung der angegebenen Antragsunterlagen, die einen Vermerk auf den Bürgerfonds enthalten. Nach Ablauf der ersten Quartalsfrist zur Antragstellung (31. März d. J., siehe Fördergrundsätze Bürgerfonds) wird die Antragsbearbeitung starten können.

Gefördert werden in Anlehnung an die Kulturförderrichtlinie (KultFöRL M-V) Maßnahmen im Kulturbereich (gemeinwohlorientierte Projekte, die durch bestehende Förderprogramme nicht abgedeckt sind), die die Gemeinschaft und den Zusammenhalt in M-V erhalten und stärken. Hierzu zählen:

  • lokale, kulturelle Projekte,
  • Weiterbildungen im kulturellen Bereich,
  • Übernahme anteiliger Finanzierung wie z. B. LEADER Förderung und andere, im Einzelfall nach Prüfung über die maximale Fördersumme (15.000 Euro p. a. pro Projekt) hinaus
  • Vergabe von Stipendien in Höhe von 1.000 bis maximal 2.000 Euro.

Abweichend von der Richtlinie gilt ein Mindestbetrag von 1.000 Euro p. a. pro Projekt und ein maximaler Förderbetrag von 15.000 Euro p. a. pro Projekt.

Weitere Hinweise und Unterlagen finden Sie unter hier. 

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