Bundesverband Soziokultur fordert im nächsten Schritt Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

Der dreijährige Streit um die Gemeinnützigkeit des Demokratischen Zentrums Ludwigsburg (DemoZ) wurde mit einem Bescheid des Finanzamtes beigelegt. Das Zentrum ist ab jetzt wieder als gemeinnützig anerkannt. Die außergerichtliche Beilegung des Streits brachte jedoch keine Klärung der zentralen Frage, was „politische Bildung“ im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts ist.
Das Finanzamt Ludwigsburg hatte dem Verein 2019 die Gemeinnützigkeit mit der Begründung entzogen, es fehle dem soziokulturellen Zentrum bei seiner politischen Bildungsarbeit an ‚geistiger Offenheit‘.

Der Bundesverband Soziokultur engagiert sich seit den Vorfällen in Ludwigsburg in der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ e.V. und setzt sich für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein.

Ellen Ahbe, Geschäftsführerin des Bundesverbands Soziokultur:
„Endlich wurde der längst überfällige Schritt gegangen, das DemoZ hat den Status der Gemeinnützigkeit wieder. Das sind gute Nachrichten! Dass jedoch noch nicht geklärt wurde, inwiefern gemeinnützige Vereine politisch aktiv sein dürfen, führt weiterhin zu großer Verunsicherung. Zivilgesellschaftliche Organisationen – insbesondere die von uns vertretenen soziokulturellen Zentren und Initiativen – sind neben ihrer eigentlichen gemeinnützigen Zielsetzung hinaus Orte der Begegnung, der politischen Bildung, der Diskussion und des Diskurses. Sie sind Orte, an denen gemeinsam die gesellschaftspolitische Situation reflektiert und aus diesen Überlegungen heraus aktiv gestaltet wird. Diese politische Tätigkeit von der eigentlichen gemeinnützigen Zweckbestimmung der Organisationen trennen zu wollen, widerspricht unseres Erachtens den Zielen einer lebendigen demokratischen Gesellschaft. Dass den soziokulturellen Einrichtungen gerade jetzt – wo die Stärkung der Demokratie in ganz Europa wichtiger ist denn je – der Einsatz für demokratische Werte bis zur Existenzgefährdung erschwert wird, ist inakzeptabel. Wir fordern als Bundesverband die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Gemeinnützigkeit und politische Bildungsarbeit dürfen sich nicht ausschließen.“

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

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