Projektförderung

Zur Unterstützung soziokultureller Praxis 

Fördermöglichkeit

Projektförderung über den Landesverband Soziokultur MV

Die Soziokultur in Mecklenburg-Vorpommern lebt vom Engagement vieler Menschen, die mit kreativen Ideen und kulturellen Projekten das gesellschaftliche Miteinander vor Ort gestalten. Um diese wichtige Arbeit zu unterstützen, fördert der Landesverband Soziokultur MV im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten soziokulturelle Vorhaben im Land in den beiden Förderlinien „Mikroförderung“ und „Projektförderung“.

Ausgereicht werden Fördermittel in umkomplizierten Verfahren für Vorhaben, die eine kulturelle/künstlerische Ausrichtung haben, die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe fördern, partizipativ ausgerichtet sind, die Bedürfnisse der Menschen vor Ort aufgreifen, verschiedene Zielgruppen einbinden, als Dritte Orte kulturelle Bildungs- und Begegnungsräume schaffen und niedrigschwellig und weltoffen sind. Die Auswahl erfolgt durch eine Fachjury.

Förderperiode 2026/2027

Für das Jahr 2026/2027 stehen zwei Förderlinien zur Verfügung: Die Mikroförderung und die Projektförderung. Die Antragsstellung erfolgt digital über das Portal von Kulturland MV. 

Informationscall
Am 5. Oktober 2026 informieren wir ab 17:00 Uhr in einem Online-Informationscall via Zoom über die Förderlinien Mikroförderung und Projektförderung 2026/27.
Wir stellen Fristen, Voraussetzungen und Antragstellung vor und beantworten eure Fragen. Bei Interesse erfolgt die Anmeldung über fachstelle@lv-soziokultur-mv.de.  

Mikroförderung

Die Förderlinie „Mikroförderung“ unterstützt kleinere, zeitlich befristete soziokulturelle Projekte mit bis zu 1.000 Euro als Festbetrag in zwei Förderrunden. Grundsätzlich kann pro Förderlinie ein Antrag gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu zwei inhaltlich voneinander unabhängige Mikroprojekte beantragbar.

1. Förderrunde
Antragstellung: 01.10.2026 bis zum 31.10.2026 
Projektzeitraum: 01.11.2026 bis zum 30.05.2027
Die Förderentscheidung wird im Dezember 2026 getroffen. Für Projekte, die bereits im November 2026 starten, ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko möglich.

2. Förderrunde
Antragstellung: 01.04.2027 bis zum 30.04.2027
Projektzeitraum: 01.06.2027 bis zum 31.12.2027
Die Förderentscheidung wird im Juni 2027 getroffen. Für Projekte, die bereits im Juni 2027 starten, ist ein vorzeitiger Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko möglich. 

Projektförderung

Die Förderlinie „Projektförderung“ unterstützt umfangreichere soziokulturelle Projekte regulär mit bis zu 5.000 Euro. In begründeten Fällen sind auch höhere Förderungen möglich. Bei Anträgen über 5.000 Euro bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme für ein Beratungsgespräch. 

Antragstellung: 01.10.2026 bis zum 31.10.2026
Projektzeitraum: 01.01.2027 bis zum 31.12.2027
Der Förderentscheid wird im Dezember 2026 getroffen.

Illustration: IRStone/AdobeStock

Förderung soziokultureller Projekte und Veranstaltungen

Kontakt:

Bei Rückfragen zur Projektförderung und dem Antragsprocedere wenden Sie sich gerne an:  

Fachstelle Soziokultur Mecklenburg-Vorpommern
c/o Landesverband Soziokultur MV e.V.
Johanna Treppmann
Lange Straße 49
17489 Greifswald

fachstelle@lv-soziokultur-mv.de

Mobil: 0152 09160923

 

Gefördert durch:

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