ASSITEJ Deutschland fördert im Rahmen von „Wege ins Theater“ theaterpädagogische Projekte für junges Publikum. Voraussetzung ist, dass die Projekte sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3-18 Jahren richten, die bislang wenig bis keinen Zugang zu kultureller Bildung hatten. Die Projekte werden von einem Bündnis aus mind. drei Partnerorganisationen durchgeführt.
Die theaterpädagogischen Projekte im Bereich der darstellenden Künste verbinden Theater sehen, Theater spielen und über Theater sprechen und ermöglichen so, Kindern und Jugendlichen mit Bildungsbenachteiligung den Zugang zu kultureller Bildung.
Die Idee des Förderprogramms ist es, dass lokale Einrichtungen und Institutionen sich mit Kooperationspartnern in Bündnissen für Bildung zusammen schließen und gemeinsam ein Projekt durchführen. Dabei bringen die Kooperationspartner ihr Wissen und ihre Ressourcen als Eigenleistungen ein. Das kann zum Beispiel der Kontakt zur Zielgruppe sein, festangestelltes Personal, Räume für die Durchführung des Projektes oder technisches Equipment für die Projektpräsentation.
Es können nur neue Projekte gefördert werden, die außerhalb vom Schulunterricht stattfinden. Das heißt, dass keine Projekte finanziert werden dürfen, die z.B. schon seit vielen Jahren jeden Herbst stattfinden. Auch dürfen keine Projekte gefördert werden, an denen die Schüler*innen teilnehmen müssen, weil sie Teil des Schulunterrichts sind. Finanziert werden können bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben.
Antragsberechtigt sind Theater oder Kulturinstitutionen (z.B. Theater, Jugendkunstschule, Kulturverein), sozialräumliche Organisationen (z.B. Jugendzentren, Stadtteilzentren, soziokulturelle Zentren u.v.m.) sowie kommunale Einrichtungen wie bspw. Bildungsbüros oder Fachdienste für Jugendarbeit. Antragssteller müssen eine Rechtsform haben (z.B. GbR, Vereine, Eigenbetriebe, GmbH, o.ä.). Schulen oder Kindertagesstätten können keine Anträge stellen, können aber Bündnispartner sein.
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland.
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Förderfähig sind Projekte im Entdecker*innen-Format mit einer maximalen Fördersumme von 7.400 €.
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Die Projekte müssen zwischen Oktober 2025 und Anfang Januar 2026 durchgeführt werden.
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Anträge können ab sofort bis spätestens zum 15.09.2025 eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Prinzip „First come, first served“, bis alle Mittel vergeben sind. Wir werden an dieser Stelle darüber informieren, wenn die Mittel ausgeschöpft sind.
Weitere Infos zur Ausschreibung und Antragsstellung finden Sie hier.