Anträge für Kulturelle Projektförderung beim Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024 und folgende müssen ab sofort beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Das LFI hat hierfür die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage bereitgestellt.
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten nimmt für das Jahr 2024 und folgende keine Anträge entgegen.

(zu den Unterlagen des LFI)

Zum Hintergrund:

Das Landesförderinstitut (www.lfi-mv.de) übernimmt die verwaltungsmäßige Umsetzung der allgemeinen Kulturprojektförderung des Landes. Das umfasst insbesondere:

  • Bewilligungen
  • Mittelauszahlungen
  • Änderungsbescheide
  • Verwendungsnachweisverfahren
  • Ggf. Anhörungs- und Rückforderungsverfahren sowie
  • alle in diesem Zusammenhang anfallenden förderrechtlichen Fragestellungen (Förderfähigkeit).

Nicht dazu gehört die fachliche Entscheidung darüber, wer in welcher Höhe gefördert wird (Förderwürdigkeit).

Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten hat hierzu ein Informationsblatt erstellt. (Infoblatt zum Download)

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