Anträge für Kulturelle Projektförderung beim Land Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2024 und folgende müssen ab sofort beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Das LFI hat hierfür die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage bereitgestellt.
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten nimmt für das Jahr 2024 und folgende keine Anträge entgegen.
Zum Hintergrund:
Das Landesförderinstitut (www.lfi-mv.de) übernimmt die verwaltungsmäßige Umsetzung der allgemeinen Kulturprojektförderung des Landes. Das umfasst insbesondere:
- Bewilligungen
- Mittelauszahlungen
- Änderungsbescheide
- Verwendungsnachweisverfahren
- Ggf. Anhörungs- und Rückforderungsverfahren sowie
- alle in diesem Zusammenhang anfallenden förderrechtlichen Fragestellungen (Förderfähigkeit).
Nicht dazu gehört die fachliche Entscheidung darüber, wer in welcher Höhe gefördert wird (Förderwürdigkeit).
Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten hat hierzu ein Informationsblatt erstellt. (Infoblatt zum Download)